S4A-Nutzungsbedingungen
diese Nutzungsbedingungen regeln die von S4A INDUSTRIAL CO.,LIMITED. erbrachten Dienstleistungen und die juristische Person, die einen Auftrag für die Dienstleistungen erteilt („Kunde“ oder „Sie“). STELLEN SIE SICHER, DASS SIE DIESE BEDINGUNGEN LESEN DES SERVICES (EINSCHLIESSLICH ALLER, AUF DIE SIE SICH BEZIEHEN) UND DER BESTELLUNG. SIE ENTHALTEN WICHTIGE INFORMATIONEN ÜBER IHRE RECHTE ZUR NUTZUNG DER S4A-SERVICES.
1. BESTIMMTE DEFINITIONEN; Zahlung
·Die S4A-Software und alle damit verbundenen Dienstleistungen, die in der jeweiligen Bestellung beschrieben sind, werden gemeinsam als die „Dienstleistungen.“ bezeichnet. „Bestellung“ bezeichnet das Angebot oder andere Bestelldokumente für Einkäufe durch den Kunden, die von Zeit zu Zeit gemeinsam vom Kunden und S4A ausgeführt werden. . Die Bestellung enthält die spezifischen Geschäftsbedingungen für das Abonnement des Kunden für die Dienste, wie Benutzerbeschränkungen, Preismethoden und die Dauer der Laufzeit der Bestellung, und andere Geschäftsbedingungen. diese Bedingungen des Dienstes, zusammen mit jeder Bestellung und der S4A-Datenschutzrichtlinie werden gemeinsam als „Vereinbarung.“ bezeichnet.
Sofern in der anwendbaren Bestellung, nichts anderes festgelegt ist, werden die monatlichen Servicegebühren im Voraus in dem Monat in Rechnung gestellt, in dem die Dienstleistung erbracht wird, und alle Kunden zahlen alle Rechnungen innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Eingangs vollständig. jeden Teil der Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen eingehen, tragen eine Servicegebühr von 1.5 Prozent pro Monat (oder einen niedrigeren Satz gemäß geltendem Recht) zuzüglich der Inkassokosten, einschließlich angemessener Anwaltsgebühren. Gebühren verstehen sich abzüglich aller anwendbaren Verkäufe , Nutzung, oder ähnliche Steuern. S4A kann die Bereitstellung der Dienste einstellen, falls die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen eingeht.
2. Begriff
·Die Laufzeit der Bestellung ist in der anwendbaren Bestellung. festgelegt, sofern in der anwendbaren Bestellung, nichts anderes festgelegt ist, gelten die Bestellung und diese Vereinbarung danach für aufeinanderfolgende Zeiträume von einem Jahr (jeder aufeinanderfolgende Zeitraum ist eine „Verlängerungslaufzeit“ ), es sei denn, 30 Tage vor dem letzten Tag der ursprünglichen Laufzeit oder einer Verlängerungslaufzeit, hat eine Partei der anderen schriftlich mitgeteilt, dass sie nicht verlängern möchte.
·Jede Partei kann diese Vereinbarung und jede ausstehende Bestellung kündigen, wenn die andere Partei die Vereinbarung erheblich verletzt und diese Verletzung nicht innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Mitteilung von der nicht verletzenden Partei behebt., für die diese Vereinbarung nicht kündbar ist Bequemlichkeit.
3. Ausschlüsse
·Wenn es eine Unterbrechung der Dienste aufgrund fehlender Kommunikation des Kunden mit S4A im Zusammenhang mit Änderungen oder Upgrades an seinem BMS und/oder seiner IT-Netzwerkinfrastruktur gibt,, wird S4A seine normale monatliche Gebühr erstattet und zusätzlich in Rechnung gestellt alle Ressourcen, die zur Behebung der Dienstunterbrechung benötigt werden.
·s4a verstößt nicht gegen diese Vereinbarung für Verzögerungen oder Nichterfüllungen, wenn die Verzögerung oder Nichterfüllung auf Ursachen zurückzuführen ist, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von s4a liegen, einschließlich,, aber nicht beschränkt auf, Handlungen oder Unterlassungen eines Dritten, die Telefongesellschaft, Internetdienstanbieter, behördliche Maßnahmen, Brände, Überschwemmungen, Pandemien, oder höhere Gewalt.
·bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, handelt S4A ausschließlich in der Eigenschaft als unabhängiger Auftragnehmer für den Kunden und übernimmt keinerlei Haftung für entgangene HLK- und Submeter-Einnahmen des Kunden oder andere wirtschaftliche Verluste, Produkte, Dienstleistungen, Zusicherung, oder Gewährleistungen im Zusammenhang damit.
·Der Kunde darf die Dienste nur für sein eigenes Geschäft nutzen und darf die Dienste nicht auf der Basis eines Dienstleistungsbüros nutzen oder die Dienste anderweitig für kommerzielle oder andere Zwecke nutzen, die in dieser Vereinbarung nicht ausdrücklich gestattet sind.
4. Geheimhaltung
·Sofern nicht einvernehmlich vereinbart,, legen der Kunde oder S4A die mit dieser Vereinbarung verbundenen Bedingungen, einschließlich Preis und Struktur, Dritten offen.
·ungeachtet des Vorstehenden, stimmt der Kunde hiermit der Platzierung durch S4A in einer Pressemitteilung oder auf seiner Website einer Bestätigung zu, dass S4A seine Softwaredienste für den Kunden bereitstellt.
5. GEWÄHRLEISTUNGEN UND HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN
·Jede Partei erklärt und garantiert, dass: (1) sie nach den Gesetzen des Ortes ihrer Gründung oder Gründung gültig existiert und einen guten Ruf hat; (2) die Person, die diese Vereinbarung in ihrem Namen unterzeichnet, ordnungsgemäß ermächtigt und ermächtigt wurde, diese Vereinbarung einzugehen; und (3) diese Vereinbarung ist gültig, bindend und gegen sie in Übereinstimmung mit ihren Bedingungen durchsetzbar. jede Partei lehnt alle anderen Gewährleistungen und Zusicherungen ab, einschließlich, ohne Einschränkung, die stillschweigende Gewährleistung der Eignung für einen bestimmten Zweck . Die Dienste und die gesamte Hardware werden „WIE BESEHEN“ und „WIE VERFÜGBAR“ bereitgestellt.
·Keine der Parteien haftet für (1) besondere, Folgeschäden, beiläufige oder indirekte Schäden, einschließlich, aber beschränkt auf entgangenen Gewinn oder entgangenen Umsatz, oder (2) direkte Schäden, die einen Betrag überschreiten gleich den Gebühren, die der Kunde in den letzten sechs Monaten unmittelbar vor dem Datum des ersten Vorfalls, der die Haftung begründet, gezahlt hat, oder ,000,, je nachdem, welcher Betrag geringer ist. zur Klarstellung, nichts hierin schränkt die des Kunden ein Verpflichtungen zur Zahlung von gemäß dieser Vereinbarung ordnungsgemäß zu zahlenden Beträgen.
·Der Kunde ist allein verantwortlich für die Richtigkeit der eingegebenen oder S4A zur Verfügung gestellten Daten und daraus resultierenden Abrechnungsfehlern. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die Richtigkeit jeder von S4A bereitgestellten Rechnung zu überprüfen und zu korrigieren. S4A ist dafür nicht verantwortlich nicht korrigierte Fehler.
6. RECHTSMITTEL UND SONSTIGE Bedingungen
·Im Falle einer Streitigkeit zwischen den Parteien, treffen sich die Auftraggeber jeder Partei zuerst persönlich ohne anwesenden Anwalt, um die Streitigkeit zu erörtern und zu lösen., wenn eine solche informelle Vermittlung nicht erfolgreich ist,, dann die Parteien , vertreten durch einen Rechtsbeistand, soll, innerhalb von dreißig Tagen nach dem informellen Treffen, den Streit vor einem für beide Seiten akzeptablen pensionierten Richter oder erfahrenen Anwalt schlichten., wenn die Schlichtung erfolglos ist,, muss jede Partei dies tun das Recht, rechtliche Schritte einzuleiten.
·Dieser Vertrag und die darin enthaltenen Leistungen unterliegen, den Gesetzen des Staates China. und werden gemäß den Gesetzen des Staates China. ausgelegt. Ein ausschließlicher Gerichtsstand für alle Klagen und Schlichtungen sind die zuständigen Gerichte in Shenzhen , Porzellan.
·Diese Vereinbarung enthält die gesamte Vereinbarung der Parteien in Bezug auf die hierin enthaltenen Angelegenheiten und ersetzt alle vorherigen Vereinbarungen oder Diskussionen zwischen den Parteien in Bezug auf die hierin enthaltenen Angelegenheiten.
·keine Partei darf diese Vereinbarung ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen, abtreten, mit der Ausnahme, dass jede Partei ihre Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung ohne Zustimmung der anderen Partei an eine natürliche oder juristische Person abtreten kann, die alles oder im Wesentlichen alles erwirbt das Vermögen einer Partei oder an einen Rechtsnachfolger bei einer Fusion oder Übernahme aller oder eines wesentlichen Teils der stimmberechtigten Wertpapiere einer Partei. jeder Versuch einer der Parteien, Rechte, Pflichten, abzutreten oder zu übertragen oder Verpflichtungen dieser Vereinbarung, die gegen diesen Abschnitt verstoßen, ist ungültig und ohne Kraft oder Wirkung.
·Ein Verzicht oder eine Änderung der Bedingungen einer Bestellung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich, auf diese Vereinbarung verweist, und von bevollmächtigten Vertretern der Parteien unterzeichnet wurde. S4A kann diese Vereinbarung von Zeit zu Zeit ändern und alle Änderungen gelten ab dem nächsten Verlängerungszeitraum der betreffenden Bestellung. das einzige Rechtsmittel des Kunden für solche Änderungen besteht darin, den Auftrag vor dem nächsten Verlängerungszeitraum nicht zu verlängern. ohne Versäumnis oder Verzögerung durch eine der Parteien Ausübung eines Rechts, Macht, oder Rechtsbehelfs stellt einen Verzicht auf dieses Recht, Macht, oder Rechtsbehelf. dar. Der Verzicht einer Partei auf die Erfüllung einer Verpflichtung oder eines Verstoßes ist nicht als Verzicht darauf auszulegen jeder nachfolgende Verstoß. die Bedingungen einer Bestellung oder eines Bestätigungsformulars ändern oder ergänzen in keiner Weise die Bedingungen dieser Vereinbarung. die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer.
·Wenn eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht, für ungültig erklärt wird, wird die Bestimmung nur im Ausmaß der Unwirksamkeit, unwirksam, so dass der Rest dieser Bestimmung und alle übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung fortbestehen in voller Kraft und Wirkung.
s4a und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel, und Anteile an allen Softwareprodukten, Produkten, Werken, und anderem geistigen Eigentum, das von S4A für die Zwecke von, verwendet, oder bereitgestellt wird diese Vereinbarung, einschließlich,, aber nicht beschränkt auf, die Dienste und alle Modifikationen, Derivate und Änderungen an solchem geistigen Eigentum.
7. Nur für Zugriffskontrolldienste spezifische Bedingungen
·zusätzliche Definitionen: „Hardware“ bedeutet Hardware und/oder Ausrüstung, die S4A im Zusammenhang mit den in der jeweiligen Bestellung, spezifizierten Dienstleistungen liefert, wie Sensoren, Controller, usw.., schließt jedoch keine Hardware ein oder Ausrüstung, die nicht ausdrücklich in einer Bestellung aufgeführt ist. „Defekt“ bezeichnet einen Materialfehler, der durch fehlerhaftes Material oder fehlerhafte Verarbeitung verursacht wird und dazu führt, dass die Hardware nicht im Wesentlichen den in der Hardwaredokumentation angegebenen Spezifikationen entspricht.
·Der Kunde ist (1) dafür verantwortlich, die Vertraulichkeit der Administrator- und Benutzer-Login-Identifikationen, Passwörter, und Kontoinformationen zu wahren; und (2) alle Dienste in Übereinstimmung mit allen anwendbaren Gesetzen zu nutzen., wenn es eine unbefugte Nutzung von Diensten durch Personen gibt, die direkt oder indirekt über den Kunden Zugang zu den Diensten erhalten haben,, wird der Kunde alle erforderlichen Schritte unternehmen, um die unbefugte Nutzung zu beenden Nutzung. Der Kunde kooperiert und unterstützt bei allen Maßnahmen, die von S4A ergriffen werden, um die unbefugte Nutzung der Dienste zu verhindern oder zu beenden.
·s4a verwendet personenbezogene Daten, die in die Zugangskontrolldienste eingegeben werden, nur zur Bereitstellung der Dienste für den Kunden und seine Benutzer.
·sofern in einem Auftrag, nicht anders angegeben, ist der Kunde für die Beschaffung und Wartung aller Geräte und Zusatzdienste verantwortlich, die für die Verbindung zum, Zugang oder die anderweitige Nutzung der Dienste, erforderlich sind, einschließlich, ohne Einschränkung, Modems, Hardware, Server, Software, Betriebssysteme, Netzwerke, Internetverbindung, Webserver und dergleichen (zusammen, „Ausrüstung“). der Kunde auch verantwortlich für die Aufrechterhaltung der Sicherheit der Ausrüstung, des Kundenkontos, der Passwörter (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Administrator- und Benutzerpasswörter) und Dateien, und für die Nutzung der Dienste durch den Kunden, des Kundenkontos, die Ausrüstung oder Hardware, mit oder ohne Wissen oder Zustimmung des Kunden. Wenn die Ausrüstung den Zugriff auf, die Clientsysteme und/oder die S4A-Dienste, nicht zulässt oder einschränkt, erkennt der Kunde an, dass die S4A-Dienste kann dadurch beeinträchtigt werden.
·Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass S4A zur Erbringung der Dienstleistungen, auf die Systeme, des Kunden, und die Nutzung der Dienstleistungen. durch den Kunden zugreifen muss. Der Kunde stimmt ausdrücklich zu und gewährt S4A und seinen Mitarbeitern, Vertreter , Vertreter, unabhängige Auftragnehmer, und Drittdienstanbieter die Erlaubnis, auf Kundensysteme zuzugreifen und diese zu nutzen, soweit dies zur Implementierung der Dienste und/oder Bereitstellung der S4A-Dienste erforderlich ist.
·für einen Zeitraum von einem Jahr ab Versand der Hardware („Reparaturzeitraum“), (der Zeitraum wird durch keine Reparatur oder Ersatz der Hardware verlängert), S4A repariert oder ersetzt, nach eigenem Ermessen, Hardware, oder Hardwareinstallationen von S4A,, die defekt sind,, vorausgesetzt, dass der Kunde S4A während des Reparaturzeitraums. ordnungsgemäß benachrichtigt, gilt eine solche Garantie nicht für Hardware, von der S4A nach vernünftigem Ermessen feststellt, dass sie nicht ordnungsgemäß funktioniert infolge (a) unsachgemäßer Verwendung durch den Kunden oder (b) höherer Gewalt; oder Hardwareinstallationen, die von einer anderen Partei als S4A oder seinem benannten Installateur. durchgeführt werden, wenn der Kunde glaubt, dass ein Fehler aufgetreten ist,, wird der Kunde: in gutem Glauben mit dem Support-Team von s4a zusammenarbeiten, um Fehler zu evaluieren,, Fehler zu beheben, und Fehler zu testen Hardware, die einen Defekt zu haben scheint, und wenn das Support-Team feststellt, dass die Hardware einen abgedeckten Defekt zu haben scheint, der einen physischen Eingriff von s4a erfordert: deinstallieren Sie die betroffene Hardware, fügen Sie die vom Support-Team zugewiesene Rücksende-Autorisierungsnummer bei a deutlich sichtbare Stelle auf einem Paket, das die betroffene Hardware enthält, und, diese Hardware, sicher verpackt, an die von S4A angegebene Adresse zur Reparatur mit dem zugewiesenen, deutlich sichtbar auf jedem Versandformular und Karton. zurückzusenden Hardware, die zur Reparatur an S4A zurückgesendet wird und die nach vernünftigem Ermessen von S4A nicht unter diesen Absatz fällt, wird dem Kunden zu einem angemessenen , Diagnose-/Reparatursatz in Rechnung gestellt, der von S4A. Reparaturdiensten für Hardware festgelegt wurde außerhalb des Reparaturzeitraums möglicherweise nicht verfügbar ist und ein Ersatz erforderlich sein kann. reparierte oder ersetzte Hardware wird für den Rest des ursprünglichen Reparaturzeitraums oder 30 Tage garantiert, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist. ungeachtet des oben Genannten, der Kunde ist verantwortlich für alle Gebühren oder Kosten für die Deinstallation, Installation oder den Austausch von Hardware gemäß diesem Absatz.
·s4a kann die Erbringung der Dienstleistungen gemäß einem Auftrag unverzüglich aussetzen: (i) im Falle eines Sicherheitsvorfalls, der den Kunden betrifft, bis der Kunde in der Lage ist, S4A, nach billigem Ermessen, von s4a zu bestätigen, dass die Ursachen eines solchen Sicherheitsvorfalls vollständig behoben wurden; oder (ii) wenn der Kunde eine S4A-Rechnung nicht rechtzeitig bezahlt, bis der Kunde alle dann fälligen und geschuldeten Beträge gemäß dieser Bestellung und dieser Vereinbarung bezahlt hat.
Factory Address:Building S4A, South Third Lane, Qiuyuling Street, Zhangkeng Village, Hengli Town, Dongguan City, Guangdong Province Office Address:#601,floor 6 ,building 1,JINFANGHUA industrial zone, Bantian St. Longgang Dist. Shenzhen, PRC.
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